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Informationen zu Verordnung und Verrechnung

Da ich Wahltherapeutin bin, müssen die Kosten der Therapie von Ihnen vorfinanziert werden.

Nach Abschluß Ihrer Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zusammen mit Ihrer bewilligten Verordnung, der Originalrechnung und dem Originaleinzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse geltend machen. Sie erhalten dann einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenversicherung zurück. Ihr Selbstbehalt ist je nach Versicherung verschieden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die gültige Regelung.

Verordnungsschein

Der Hausarzt oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus.

Chefärztliche Bewilligung

Dieser Verordnungsschein muss chefärztlich bewilligt werden. Genaue Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Verrechnung

Die Bezahlung einer abgeschlossenen Therapie-Serie erfolgt nach der Rechnungslegung mittels Zahlschein. Reichen Sie bitte dann die Orginalrechnung mit Orginalzahlungsbeleg und Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein (keine Kopien). Die Krankenversicherungen gewähren einen teilweisen Kostenersatz. Bezüglich eines Selbstbehaltes empfehlen wir Ihnen, die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung zu beachten.

Stornobedingungen

Im Falle einer Verhinderung bitte ich Sie um zeitgerechte Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden zum üblichen Honorarsatz abgerechnet.

Hirtenweg 4
A-6850 Dornbirn
Tel.: 0699 / 12584 111
info@physiotherapie-giesinger.atzum Kontakt

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

0699 12584 111 | info@physiotherapie-giesinger.at